November 2, 2026 · , ,

10 Tage Bildungsurlaub am Stück: Zwei Jahre zusammenlegen

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Spanisch-Gruppenunterricht in Malaga

Kurzantwort

10 Tage Bildungsurlaub am Stück sind möglich, wenn Ihr Bundesland es zulässt. Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz geben ohnehin 10 Tage in 2 Jahren; Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein erlauben das Zusammenlegen zweier Jahre unter Bedingungen, Baden-Württemberg nicht. Unser 10-Tage-Kurs in Málaga kostet 650 €.

In diesem Artikel

Können Sie zwei Jahre Bildungsurlaub zu 10 Tagen zusammenlegen?

Das entscheidet Ihr Bundesland, nicht wir. Bildungsurlaub ist Landesrecht, und jedes Landesgesetz regelt Anspruch und Zusammenlegung anders. Fünf Länder geben den Anspruch von vornherein als 10 Tage in 2 Jahren. Sieben weitere sehen 5 Tage pro Jahr vor, erlauben aber eine Übertragung oder einen Vorgriff, mit dem Sie auf 10 Tage kommen. Baden-Württemberg schließt das aus, Thüringen erlaubt es nur in einem Sonderfall. Bayern hat kein Gesetz, Sachsens Gesetz gilt erst ab 1. Januar 2027, mit 3 Tagen im Jahr.

Grundlage dieses Beitrags sind die Bundesland-Tabelle auf unserer Bildungsurlaub-Seite und die Übersicht der Kultusministerkonferenz (KMK) „Bildungsfreistellung in den Ländern“. Wo wir eine Regel dort nicht bestätigen konnten, verweisen wir auf Ihr Landesgesetz oder Ihre Personalabteilung.

Erwachsenenkurs am Whiteboard in unserer Schule in Málaga

Welche Bundesländer geben Ihnen 10 Tage von Anfang an?

Fünf Länder definieren den Anspruch direkt als Kontingent über zwei Kalenderjahre. Zusammenlegen müssen Sie hier nichts, der 10-Tage-Topf ist im Gesetz angelegt.

Bundesland Gesetz Anspruch Besonderheit
Brandenburg Erwachsenenbildungsgesetz 10 Tage in 2 Kalenderjahren Mit Zustimmung des Arbeitgebers für berufliche Weiterbildung auch über mehr Jahre
Bremen Bildungszeitgesetz 10 Tage in 2 Kalenderjahren Zeitraum beginnt mit Ihrer ersten Beschäftigung in Bremen; keine Übertragung in den nächsten
Hamburg Bildungsurlaubsgesetz 10 Tage in 2 Jahren Mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zu 4 Jahre
Mecklenburg-Vorpommern Bildungsfreistellungsgesetz 10 Tage in 2 Kalenderjahren Anerkannt; Ihr Arbeitgeber kann die Landesregeln für Kurse im Ausland prüfen, beantragen Sie daher frühzeitig
Rheinland-Pfalz Bildungsfreistellungsgesetz 10 Tage in 2 Jahren Zeitraum beginnt am 1. Januar jedes ungeraden Jahres; Ungenutztes verfällt

In diesen fünf Ländern stellen Sie einen einzigen Antrag für die vollen 10 Tage und buchen nach der Zusage den 10-Tage-Kurs. In Bremen und Rheinland-Pfalz zählt Ihr Zweijahreszeitraum: Was bis zu seinem Ende ungenutzt bleibt, verfällt. In Rheinland-Pfalz endet der laufende Zeitraum am 31. Dezember 2026, der nächste beginnt am 1. Januar 2027.

In welchen Bundesländern können Sie zwei Jahre zusammenlegen?

In diesen sieben Ländern gilt ein Anspruch von 5 Tagen pro Jahr, das Gesetz erlaubt aber eine Zusammenlegung mit dem Vor- oder Folgejahr. Die Bedingungen unterscheiden sich; alle Angaben laut KMK-Übersicht.

Bundesland Wie Sie auf 10 Tage kommen Frist oder Bedingung
Berlin Vorgriff auf das folgende Kalenderjahr Antrag 6 Wochen vorher
Hessen Übertragung des laufenden Jahres auf das folgende, höchstens 10 Tage Antrag 6 Wochen vorher
Niedersachsen Vorjahresanspruch gilt im laufenden Jahr; mit Zustimmung bis zu 4 Jahre für eine zusammenhängende Veranstaltung Bisheriges Gesetz; für das neue Gesetz ab 2027 nicht bestätigt
Nordrhein-Westfalen Anspruch von zwei Kalenderjahren zusammenfassen Im laufenden Jahr schriftlich für das kommende Jahr mitteilen
Saarland Übertragung des Vorjahresanspruchs, höchstens 10 Tage Nur mit Zustimmung des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn
Sachsen-Anhalt Kumulierung über zwei Jahre Antrag 6 Wochen vorher
Schleswig-Holstein Verblockung mit dem ungenutzten Vorjahresanspruch Absicht bis 30. September des laufenden Jahres mitteilen

Berlin geht nach vorn: „Im Vorgriff auf die Bildungszeit im folgenden Kalenderjahr kann eine Zusammenlegung des Anspruchs auf 10 Arbeitstage erfolgen“, so die KMK-Übersicht zum Berliner Bildungszeitgesetz. Sie nehmen also in diesem Jahr 10 Tage und verbrauchen dabei den Anspruch des nächsten Jahres schon mit.

Hessen, Niedersachsen, das Saarland und Schleswig-Holstein gehen den umgekehrten Weg: Sie lassen den Anspruch eines Jahres liegen und nehmen ihn im Folgejahr zusammen mit dem neuen. Für Hessen und Niedersachsen nennt die KMK-Übersicht dafür keine weitere Bedingung. Im Saarland braucht die Übertragung die Zustimmung des Arbeitgebers oder Dienstherrn. In Schleswig-Holstein müssen Sie die Verblockungsabsicht bis zum 30. September mitteilen; mit Zustimmung des Arbeitgebers ist dort auch ein Vorgriff auf künftige Ansprüche möglich.

Für Niedersachsen gilt das unter dem bisherigen Bildungsurlaubsgesetz. Ab 1. Januar 2027 gilt dort ein neues Bildungszeitgesetz mit 8 Wochen Antragsfrist; ob die Übertragungsregel unverändert bleibt, konnten wir amtlich nicht bestätigen. Planen Sie einen Kurs ab 2027, fragen Sie vorher Ihre Personalabteilung oder uns.

Nordrhein-Westfalen regelt es im Gesetz knapp: „Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefaßt werden“ (§ 3 Abs. 1 Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz). Laut KMK-Übersicht müssen Sie das Ihrem Arbeitgeber im laufenden Jahr für das kommende Jahr schriftlich mitteilen. Unser Kurs ist in Nordrhein-Westfalen anerkannt; Ihr Arbeitgeber kann die Landesregeln für Kurse im Ausland prüfen, beantragen Sie daher frühzeitig. Den Anerkennungsnachweis senden wir Ihnen vor der Zahlung.

Für Sachsen-Anhalt nennt die KMK-Übersicht die Kumulierung über zwei Jahre ohne weitere Bedingung. Klären Sie das interne Verfahren trotzdem vorab mit Ihrer Personalabteilung.

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Geschrieben von Raquel CobosSchool Manager, Vamos Academy

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Wo ist das Zusammenlegen nicht oder nur eingeschränkt möglich?

Baden-Württemberg schließt es aus: Laut KMK-Übersicht verfällt der jährliche Anspruch am Jahresende, eine Kumulierung über mehrere Jahre ist nicht möglich. In Baden-Württemberg belegen Sie bei uns daher den 5-Tage-Kurs als Bildungszeit; für 10 Tage am Stück bräuchten Sie zusätzlich regulären Urlaub oder eine freiwillige Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber.

Thüringen erlaubt eine Übertragung nur einmalig ins Folgejahr, wenn Ihr Arbeitgeber eine im laufenden Jahr beantragte Bildungsfreistellung abgelehnt oder seine Zustimmung zurückgenommen hat. Ein freiwilliges Ansparen sieht die KMK-Übersicht nicht vor; fragen Sie hierzu Ihre Personalabteilung.

Bayern hat kein Bildungsurlaubsgesetz. Ein Anspruch kann sich dort nur aus Ihrem Tarifvertrag oder einer freiwilligen Freistellung ergeben.

Sachsen führt mit dem Qualifizierungszeitgesetz ab 1. Januar 2027 einen Anspruch von 3 Tagen im Jahr ein; selbst zwei Jahresansprüche ergäben nur 6 Tage. Unser Kurs ist dort noch nicht anerkannt, wir beantragen die Anerkennung, sobald es möglich ist. Für 10 Tage planen Sie in Sachsen am besten mit regulärem Urlaub.

Wie sieht unser 10-Tage-Kurs in Málaga aus?

Ob Ihre 10 Tage aus einem Zwei-Jahres-Anspruch, aus einer Zusammenlegung oder aus zwei getrennten Buchungen stammen, der Kurs bleibt gleich: zwei Wochen mit je 30 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten, insgesamt 60 UE. Vormittags lernen Sie von 9:30 bis 13:30 Uhr in der Kleingruppe (durchschnittlich 3 bis 5, nie mehr als 7 Teilnehmende) allgemeines Spanisch auf Ihrem Niveau. Nachmittags arbeitet von 14:00 bis 16:00 Uhr eine Lehrkraft zwei UE lang nur mit Ihnen am Programm „Spanisch für den Beruf“, mit einem Tagesthema zu Arbeitswelt, Gesellschaft und Politik in Spanien.

In der zweiten Woche übertragen Sie diese Themen auf Ihre Branche: Fachwortschatz, ein simuliertes Meeting, eine Kurzpräsentation und zum Abschluss ein schriftlicher Lernbericht. Die Nachmittagsthemen bilden den gesellschaftspolitischen Teil des Kurses (Hessen verlangt einen solchen Anteil) und geben ihm den Berufsbezug, den Berlin und Baden-Württemberg voraussetzen. Niveaus reichen von A1 ohne Vorkenntnisse bis C2; der Online-Einstufungstest ist kostenlos.

Teilnehmende und Lehrkraft in der Schulküche während der Pause in Málaga

Wie beantragen Sie beide Jahre auf einmal?

Auch bei einer Zusammenlegung gilt: Sie buchen erst, wenn Ihr Arbeitgeber zugestimmt hat. Neu ist nur ein möglicher Zusatzschritt vor dem Antrag.

  1. Prüfen Sie die Regel Ihres Bundeslandes. In den fünf Ländern mit 10 Tagen in 2 Jahren entfällt dieser Schritt. Anderswo brauchen Sie unter Umständen eine schriftliche Mitteilung (Nordrhein-Westfalen; Schleswig-Holstein bis 30. September) oder die Zustimmung des Arbeitgebers (Saarland).
  2. Fordern Sie unsere Unterlagen an. Seminarprogramm, Musterantrag und, sofern vorhanden, den Anerkennungsnachweis für Ihr Bundesland senden wir innerhalb eines Werktags, kostenlos und ohne Buchung.
  3. Sprechen Sie 2 bis 3 Monate vorher mit der Personalabteilung. Bei einer Übertragung muss sie oft erst ihr internes Verfahren klären.
  4. Stellen Sie den schriftlichen Antrag fristgerecht, je nach Land 4 bis 9 Wochen vor Kursbeginn, in Sachsen ab 2027 12 Wochen. Die Mitteilung zur Zusammenlegung kann früher fällig sein: Tragen Sie beide Termine getrennt in den Kalender.
  5. Buchen Sie erst nach der schriftlichen Zusage. Die Buchungsbestätigung kommt sofort, die Anmeldebestätigung für Ihren Arbeitgeber innerhalb eines Werktags.
  6. Am letzten Kurstag stellt Ihnen die Schule die Teilnahmebescheinigung mit Ihren Unterrichtseinheiten und Ihrem Niveau aus.
Zwei Teilnehmende mit ihrer Teilnahmebescheinigung nach dem Bildungsurlaub in Málaga

Was kostet der 10-Tage-Kurs, und was ist enthalten?

Dauer Unterrichtseinheiten Preis
5 Tage (1 Woche) 30 UE 350 €
10 Tage (2 Wochen) 60 UE 650 € (50 € gespart)

Enthalten sind Einstufungstest, Kursmaterial, eine wöchentliche Kulturaktivität, WLAN, alle Arbeitgeber-Unterlagen auf Deutsch und die Teilnahmebescheinigung mit Niveau; Anmeldung, Material, Einstufungstest und Zertifikat kosten 0 €. Der Flughafentransfer kostet optional 65 €. Unterkunft pro Woche: Gastfamilie 239 € im Doppelzimmer oder 290 € im Einzelzimmer, Studentenresidenz 220 € im Doppelzimmer oder 285 € im Einzelzimmer, mehr dazu unter Wohnen in Málaga und auf unserer Preisseite. Bei beruflichem Bezug lassen sich Kurs, Flug und Unterkunft in der Regel als Werbungskosten absetzen; fragen Sie im Zweifel Ihre Steuerberatung.

Starten Sie an einem Montag, mit dem eine volle 5-Tage-Woche beginnt. Wochen mit einem spanischen Feiertag eignen sich nicht für Bildungsurlaub, bei 10 Tagen also keine der beiden Wochen; die freien Wochen zeigt der Málaga-Kurskalender. Wer danach weiter Spanisch für den Beruf lernen möchte, findet im Geschäftsspanisch-Kurs in Málaga eine Fortsetzung ohne die Fristen des Bildungsurlaubs.

Warum Málaga für 10 zusammengelegte Tage?

Zehn Tage am Stück lohnen sich dort, wo Sie auch nach dem Unterricht weiterlernen. Die Schule liegt in La Malagueta, zwei Minuten vom Strand, bei rund 300 Sonnentagen im Jahr. Vom Flughafen sind es 15 Minuten, mit Direktflügen von den meisten großen deutschen Flughäfen. Málaga spricht ein klares andalusisches Spanisch, und das Picasso- und das Pompidou-Museum erreichen Sie zu Fuß.

La Farola, der Leuchtturm von La Malagueta in Málaga

Häufige Fragen

Kann ich Bildungsurlaub ins nächste Jahr übertragen?

Das hängt von Ihrem Bundesland ab. Fünf Länder geben den Anspruch ohnehin als 10 Tage in 2 Jahren. In Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein lassen sich zwei Jahre zusammenlegen, mit unterschiedlichen Fristen und Bedingungen. In Baden-Württemberg verfällt der Anspruch am Jahresende, in Thüringen ist eine Übertragung nur nach einer Ablehnung möglich.

In welchen Bundesländern bekomme ich automatisch 10 Tage?

In Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz ist der Anspruch von vornherein auf 10 Tage in 2 Kalenderjahren ausgelegt. Sie stellen dort einen Antrag für die gesamte Zeit und buchen nach der Zusage den 10-Tage-Kurs.

Kann ich in Baden-Württemberg 10 Tage am Stück nehmen?

Nicht als gesetzlichen Anspruch. In Baden-Württemberg verfällt der jährliche Anspruch von 5 Tagen am Jahresende, eine Kumulierung ist nicht möglich. Für 10 Tage am Stück bräuchten Sie zusätzlich regulären Urlaub oder eine freiwillige Regelung mit Ihrem Arbeitgeber.

Ist der Kurs in Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern anerkannt?

Ja, unser Kurs ist in beiden Ländern anerkannt. Ihr Arbeitgeber kann die Landesregeln für Kurse im Ausland prüfen, beantragen Sie daher frühzeitig; den Anerkennungsnachweis für Ihr Bundesland senden wir vor der Zahlung. Mecklenburg-Vorpommern gibt 10 Tage in 2 Jahren, in Nordrhein-Westfalen lassen sich zwei Jahresansprüche zusammenfassen.

Bis wann muss ich eine Zusammenlegung meinem Arbeitgeber melden?

Das regelt jedes Bundesland selbst. In Schleswig-Holstein muss die Verblockungsabsicht bis zum 30. September des laufenden Jahres vorliegen, in Nordrhein-Westfalen ist die Zusammenfassung im laufenden Jahr für das kommende Jahr schriftlich mitzuteilen. Im Saarland braucht die Übertragung die Zustimmung des Arbeitgebers. Diese Termine kommen zur normalen Antragsfrist hinzu.

Was gilt in Bayern und Sachsen?

Bayern hat kein Bildungsurlaubsgesetz, ein Anspruch kann sich nur aus Tarifvertrag oder freiwilliger Freistellung ergeben. Sachsen führt zum 1. Januar 2027 einen Anspruch von 3 Tagen im Jahr ein, zwei Jahre ergäben also höchstens 6 statt 10 Tage. Unser Kurs ist dort noch nicht anerkannt.

Ist der 10-Tage-Kurs günstiger als zweimal 5 Tage?

Ja. 10 Tage mit 60 Unterrichtseinheiten kosten 650 €, zweimal 5 Tage 700 €, Sie sparen also 50 €. Einstufungstest, Kursmaterial, eine wöchentliche Kulturaktivität und alle Arbeitgeber-Unterlagen sind enthalten.

Muss ich für 10 Tage einen stärkeren Berufsbezug nachweisen als für 5 Tage?

Nein, das Programm „Spanisch für den Beruf“ läuft an jedem Kurstag gleich, nur über zwei statt eine Woche. In Berlin und Baden-Württemberg, wo ein Berufsbezug Bedingung ist, deckt das Nachmittagsprogramm ihn durchgehend ab.

Wie starten Sie Ihre Zusammenlegung jetzt?

Prüfen Sie in der Bundesland-Tabelle auf unserer Bildungsurlaub-Seite Status und Frist Ihres Landes, fordern Sie unsere Unterlagen an und tragen Sie eine mögliche Meldefrist für die Zusammenlegung getrennt von der Antragsfrist ein. Ob Ihr Arbeitgeber zustimmt, entscheidet er; gebucht wird deshalb erst nach seiner Zusage.

Weiterlesen - Bildungsurlaub beantragen: Fristen je Bundesland und Musterantrag - Bildungsurlaub im Ausland: Was Ihr Bundesland erlaubt (Spanien-Check) - Bildungsurlaub 2027: Neue Gesetze, Fristen und Ihr Spanischkurs

Quellen: Anspruch, Fristen und unser Anerkennungsstatus je Bundesland von unserer Bildungsurlaub-Seite Málaga, geprüft am 28. Oktober 2026; Kultusministerkonferenz, Bildungsfreistellung in den Ländern (Anspruch und Kumulierung aller 14 Länder mit Gesetz, Stand 4. November 2025); Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen, § 3 auf recht.nrw.de.

Aktualisiert am 28. Oktober 2026.

Raquel Cobos

Raquel Cobos

School Manager, Vamos Academy

Raquel Cobos is the School Manager at Vamos Academy. She oversees academic programs at the Malaga and Buenos Aires campuses and has helped thousands of international students learn Spanish and settle into life in Spain and Argentina.

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