Spanische Staatsbürgerschaft 2026: Alle Voraussetzungen im Überblick
Staatsbürgerschaft durch Aufenthalt, klar erklärt: die Fristen von 10, 2 und 1 Jahr, die CCSE- und DELE-Prüfungen, die vollständige Dokumentenakte, der schnellere Eid beim Notar, und was doppelte Staatsbürgerschaft für Ihren Pass wirklich bedeutet, von einer abogada colegiada mit Sitz in Malaga.
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Bereit, Spanier zu werden?
Wir prüfen Ihre Aufenthaltsfrist, bereiten Ihren CCSE- und DELE-Plan vor, bauen Ihre Dokumentenakte auf, reichen den Antrag ein und begleiten Ihre jura de nacionalidad nach der Genehmigung, zu einem Festhonorar.
Kostenlose Erstberatung
Die spanische Staatsbürgerschaft durch Aufenthalt erfordert für die meisten Antragsteller 10 Jahre ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts, 2 Jahre für ibero-amerikanische, andorranische, philippinische, äquatorialguineische und portugiesische Staatsangehörige sowie sephardische Juden, und 1 Jahr für Ehepartner spanischer Staatsbürger. Sie müssen die CCSE-Kulturprüfung und, sofern nicht befreit, die DELE-Sprachprüfung bestehen, und dann entweder beim Standesamt oder, schneller, vor einem Notar den Eid ablegen. Doppelte Staatsbürgerschaft ist mit den meisten ibero-amerikanischen Ländern und einer kurzen Liste weiterer Länder erlaubt; alle anderen verzichten formal auf dem Papier. Unser Festhonorar beträgt 600 EUR für den Antrag, plus 150 EUR, wenn Sie möchten, dass wir Ihre jura beim Notar begleiten.
Was die spanische Staatsbürgerschaft durch Aufenthalt ist, und für wen sie passt
Die Staatsbürgerschaft durch Aufenthalt, nacionalidad por residencia, ist der Weg, den Ausländer nutzen, um spanische Staatsbürger zu werden, nachdem sie lange genug rechtmäßig in Spanien gelebt haben, um echte, kontinuierliche Bindungen zum Land nachzuweisen. Sie unterscheidet sich von Arraigo, das Ihren Aufenthaltsstatus regularisiert, und von der Staatsbürgerschaft durch Abstammung. Dies ist der letzte Schritt: Jahre rechtmäßigen Aufenthalts werden zu einem spanischen Pass, vollem Wahlrecht, und für die meisten Antragsteller nie wieder Visumsverlängerungen oder TIE-Karten.
Sie passt zu drei breiten Gruppen. Erstens langjährig ansässige Ausländer jeder Staatsangehörigkeit, die 10 Jahre ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts angesammelt haben, typischerweise ehemalige Inhaber eines nicht-lukrativen Visums, Arbeitsvisums oder Arraigo-Titels, die einfach immer weiter verlängert haben. Zweitens Staatsangehörige ibero-amerikanischer Länder und einer kurzen Liste historisch verbundener Länder, die dank einer reduzierten 2-Jahres-Frist im fünften Teil der Zeit zum selben Ergebnis kommen. Drittens Ehepartner spanischer Staatsbürger, die bereits nach nur 1 Jahr Ehe und rechtmäßigem Aufenthalt infrage kommen, vorausgesetzt die Ehe ist echt, eingetragen und nicht getrennt.
Sie passt nicht zu Menschen, die die gesetzlich erforderliche Aufenthaltshistorie noch nicht aufgebaut haben, und sie ist keine Abkürzung um den zugrunde liegenden Visums- oder Arraigo-Prozess herum; diese Wege kommen zuerst, die Staatsbürgerschaft danach. Wenn Sie Ihren Aufenthaltsstatus noch klären, behandeln unsere Seiten Arraigo Spanien und Daueraufenthalt die Schritte, die diesem vorausgehen.

Faustregel: Zählen Sie zuerst Ihre Jahre ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts, prüfen Sie, welche Frist für Ihre Staatsangehörigkeit oder Ehe gilt, und planen Sie erst danach Ihre CCSE- und DELE-Prüfungen. Die Frist falsch einzuschätzen ist der mit Abstand häufigste Grund, warum Antragsteller ein Jahr oder mehr zu früh einreichen.
Die drei Aufenthaltsfristen: 10, 2 und 1 Jahr
Das spanische Staatsangehörigkeitsrecht legt je nach Hintergrund drei unterschiedliche Aufenthaltsanforderungen fest, und sie zu verwechseln ist ein häufiger, kostspieliger Fehler. Die Regel ist 10 Jahre ununterbrochenen, rechtmäßigen Aufenthalts in Spanien, gezählt ab Ihrem ersten rechtmäßigen Aufenthaltstitel, nicht ab Ihrem Ankunftsdatum, falls Sie vor der Regularisierung undokumentiert waren. Für Menschen mit engeren historischen oder familiären Bindungen zu Spanien gibt es zwei kürzere Wege.
Staatsangehörige ibero-amerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas und Portugals, sowie sephardische Juden, die diese Abstammung nachweisen können, brauchen nur 2 Jahre rechtmäßigen Aufenthalts. Dies ist eine der breitesten Kategorien mit reduzierter Frist im spanischen Recht und spiegelt Jahrhunderte gemeinsamer Geschichte und Sprache wider, nicht irgendeine Investitions- oder Einkommensschwelle. Ehepartner spanischer Staatsbürger kommen bereits nach 1 Jahr rechtmäßigen Aufenthalts und Ehe infrage, ebenso eine kleine Zahl weiterer Sonderfälle: in Spanien Geborene, Personen, die zwei aufeinanderfolgende Jahre unter der gesetzlichen Vormundschaft eines spanischen Staatsbürgers oder einer Institution standen, verwitwete Ehepartner spanischer Staatsbürger, die zum Zeitpunkt des Todes nicht getrennt lebten, sowie Nachkommen ursprünglich spanischer Personen.
| Kategorie | Erforderlicher Aufenthalt | Wer qualifiziert ist |
|---|---|---|
| Standard | 10 Jahre | Die meisten Staatsangehörigkeiten, ohne besondere Bindung zu Spanien |
| Reduziert (Ibero-Amerika u.a.) | 2 Jahre | Ibero-amerikanische Länder, Andorra, Philippinen, Äquatorialguinea, Portugal, sephardische Juden |
| Ehepartner spanischer Staatsbürger | 1 Jahr | Verheiratet mit und rechtmäßig wohnhaft bei einem spanischen Staatsbürger, nicht getrennt |
| Sonstige Sonderfälle | 1 Jahr | In Spanien geboren, verwitwete Ehepartner von Spaniern, frühere spanische Vormundschaft, Nachkommen von Spaniern |
Alle drei Wege erfordern weiterhin, dass der Aufenthalt rechtmäßig und in den meisten Fällen ununterbrochen ist, das heißt keine langen unerklärten Abwesenheiten und keine Lücken, in denen Ihr Titel abgelaufen war. Kurze Auslandsreisen sind normal und erwartet; Probleme verursacht ein Aufenthalt, der undokumentiert, unterbrochen war oder auf einem später für ungültig erklärten Titel beruhte. Wenn Sie speziell den Ehe-Weg verfolgen, finden Sie auf unserer Seite Spanische Staatsbürgerschaft durch Ehe die Details, die dieser Weg zusätzlich zum unten beschriebenen allgemeinen Ablauf mit sich bringt.
Die CCSE- und DELE-Prüfungen, und wer befreit ist
Zwei Prüfungen stehen zwischen fast jedem Antragsteller und einer vollständigen Staatsbürgerschaftsakte. Die CCSE, Conocimientos Constitucionales y Socioculturales de España, ist ein verpflichtender Multiple-Choice-Test mit 25 Fragen zur spanischen Verfassung, den Institutionen, Geografie, Geschichte und Kultur, durchgeführt vom Instituto Cervantes. Es gibt eine feste offizielle Fragenbank von rund 300 Fragen, aus der der Test schöpft, und es sind 15 von 25 Punkten zum Bestehen erforderlich. Fast jeder, der Staatsbürgerschaft durch Aufenthalt beantragt, muss sie ablegen und bestehen, mit engen Ausnahmen für kleine Kinder und Antragsteller mit einer bescheinigten Behinderung, die die Teilnahme verhindert.
Das DELE, Diploma de Español como Lengua Extranjera, weist nach, dass Ihr Spanisch gut genug ist, um sich zu integrieren und am zivilen Leben teilzunehmen, normalerweise auf Niveau A2 oder einem anerkannten Äquivalent. Hier zählen Ausnahmen am meisten: Staatsangehörige spanischsprachiger Länder, der Großteil Lateinamerikas plus Äquatorialguinea und, aus historischen Gründen, die Philippinen, müssen sie nicht ablegen, ebenso wenig Antragsteller, die nachweisen können, dass sie auf Spanisch unterrichtet wurden. Alle anderen, einschließlich der meisten Antragsteller aus englischsprachigen, französischsprachigen und anderen nicht spanischsprachigen Ländern, müssen sie als Teil der Akte buchen und bestehen.
Buchen Sie beide Prüfungen frühzeitig. Die Prüfungstermine des Instituto Cervantes sind schnell ausgebucht, Ergebnisse dauern Wochen, und ein fehlendes oder abgelaufenes Zertifikat ist einer der häufigsten Gründe, warum eine Staatsbürgerschaftsakte ins Stocken gerät, statt voranzukommen.
Beide Zertifikate gehen zusammen mit Ihren Personenstands- und Aufenthaltsdokumenten in Ihre Antragsakte ein. Wir helfen Mandanten, den Lernplan für die CCSE zu planen, zu bestätigen, ob die DELE-Befreiung tatsächlich für ihre Staatsangehörigkeit gilt, und Termine früh genug zu buchen, damit die Ergebnisse deutlich vor der Einreichung vorliegen.
Vollständige Dokumentenliste
Jeder Fall hat kleine individuelle Abweichungen, aber die Kernakte für die Staatsbürgerschaft durch Aufenthalt sieht so aus:
- Geburtsurkunde, apostilliert und offiziell ins Spanische übersetzt, ausgestellt innerhalb des erforderlichen Gültigkeitsfensters
- Reisepass und NIE, plus Ihre vollständige Aufenthaltstitel-Historie, die den ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt für den erforderlichen Zeitraum zeigt
- Führungszeugnis aus Spanien und aus jedem Land, in dem Sie als Erwachsener gelebt haben, apostilliert und übersetzt, wo im Ausland ausgestellt
- Nachweis des ununterbrochenen Aufenthalts: padrón-Historie (empadronamiento), Beitragshistorie der Sozialversicherung, oder gleichwertige Beschäftigungsnachweise
- CCSE-Bestehensbescheinigung, und ein DELE-A2-Zertifikat (oder anerkanntes Äquivalent), sofern Sie nicht unter eine Befreiung fallen
- Für den Ehe-Weg: Familienstammbuch (libro de familia) oder Heiratsurkunde, sowie Nachweis des ununterbrochenen Zusammenlebens und rechtmäßigen Aufenthalts mit Ihrem spanischen Ehepartner
- Ausgefülltes offizielles Antragsformular, eingereicht über das Online-Portal des Justizministeriums für Staatsbürgerschaft
- Zahlung der staatlichen Bearbeitungsgebühr (tasa)
- Wo zutreffend, Personenstandsurkunden für minderjährige Kinder, die im selben Antrag eingeschlossen sind
Das Timing von Apostille und vereidigter Übersetzung ist auch hier ein wiederkehrender Engpass. Führungszeugnisse haben meist ein kurzes Gültigkeitsfenster, sodass Sie riskieren, mit etwas bereits Abgelaufenem einzureichen, wenn Ihre CCSE- und DELE-Ergebnisse, Ihre Apostillen und Ihre Zertifikate nicht alle innerhalb desselben Fensters liegen. Wir sequenzieren die gesamte Akte so, dass nichts abläuft, bevor sie das Ministerium erreicht.
Ablauf Schritt für Schritt und realistischer Zeitplan
Phase 1: Anspruchsprüfung und Aktenaufbau
Wir beginnen damit, zu bestätigen, welche der drei Fristen für Sie gilt, und prüfen Ihre Aufenthaltshistorie auf Lücken. Parallel planen wir Ihr CCSE-Lernen und bestätigen, ob die DELE-Befreiung gilt, und stellen dann die apostillierten und übersetzten Personenstandsdokumente so zusammen und sequenzieren sie, dass nichts vor der Einreichung abläuft. Diese Phase dauert typischerweise 2 bis 4 Monate, größtenteils bestimmt durch Prüfungstermine und Dokumentendurchlaufzeit statt durch rechtliche Komplexität.
Phase 2: Einreichung und Prüfung durch das Ministerium
Die vollständige Akte wird über das Online-Portal des Justizministeriums für Staatsbürgerschaft eingereicht. Die aktuellen Bearbeitungszeiten 2026 liegen üblicherweise bei 12 bis 24 Monaten von der Einreichung bis zur Entscheidung, wobei die meisten unkomplizierten Akten eher in der Mitte dieser Spanne landen. Das Ministerium kann in diesem Zeitraum zusätzliche Unterlagen oder Klärungen anfordern, was wir bei Bedarf übernehmen.
Phase 3: der Eid und die Eintragung ins Standesamt
Sobald die Staatsbürgerschaft gewährt ist, haben Sie ein begrenztes Zeitfenster, in der Regel 180 Tage, um sie formell anzunehmen, indem Sie dem König Treue schwören oder versprechen und der Verfassung und den Gesetzen Gehorsam geloben, und die Gewährung anschließend beim Standesamt eintragen lassen. Diese letzte Phase wird im nächsten Abschnitt vollständig behandelt, da Mandanten hier auch am häufigsten Zeit sparen, indem sie den Weg über den Notar statt einen Standesamttermin wählen.
Insgesamt liegt ein realistischer Gesamtzeitplan von einer sauberen Ausgangsakte bis zum vollständig eingetragenen spanischen Staatsbürger bei 14 bis 28 Monaten, wobei die Prüfungsphase des Ministeriums den Großteil dieser Zeit ausmacht. Die abschließende Eid-Phase muss bei richtiger Planung keine eigenen zusätzlichen Monate an Verzögerung mit sich bringen.
Jura de nacionalidad ante notario: der schnellere Eid
Die Genehmigung Ihrer Staatsbürgerschaft ist nicht das Ende des Verfahrens. Das spanische Recht verlangt, dass Sie dem König formell Treue schwören oder versprechen und der spanischen Verfassung und den Gesetzen Gehorsam geloben, und, wo zutreffend, auf Ihre frühere Staatsangehörigkeit verzichten, bevor die Gewährung endgültig wird und eingetragen wird. Dieser Akt heißt die jura, oder in neutraleren Worten, la jura o promesa de fidelidad al Rey y obediencia a la Constitución y a las leyes.
Traditionell wird dieser Eid beim Standesamt (Registro Civil) abgelegt, und in vielen Provinzen, einschließlich weiter Teile Andalusiens, liefen die Wartelisten für Standesamttermine für diesen speziellen Schritt auf viele Monate hinaus, manchmal über ein Jahr, rein wegen Terminstaus und nicht wegen irgendetwas an Ihrer Akte. Seit einer Verfahrensreform von 2022 können Antragsteller den Eid stattdessen vor einem spanischen Notar ablegen, die jura ante notario, und der Notar leitet den unterschriebenen Akt direkt zur Eintragung weiter.
Warum es wichtig ist: Der Weg über den Notar ist meist der einzige schnellste Hebel, der im gesamten Verfahren übrig bleibt, sobald Ihre Staatsbürgerschaft genehmigt ist. Notartermine in Malaga sind typischerweise innerhalb von Tagen oder Wochen buchbar, nicht den Monaten, die ein ausgelasteter Standesamttermin dauern kann, weshalb wir diesen Schritt für Mandanten als kostenpflichtiges Add-on betreuen, statt ihn einer Warteschlange beim Standesamt zu überlassen.
Unser Grundhonorar von 600 EUR deckt den vollständigen Antrag bis zur Genehmigung ab. Das optionale Add-on jura ante notario für 150 EUR umfasst die Buchung des Notartermins, die Vorbereitung des Akts, die Begleitung vor Ort, und die Weiterleitung des unterschriebenen Dokuments zur Eintragung beim Standesamt, damit die letzte Etappe Ihrer Staatsbürgerschaft nicht an der Terminverfügbarkeit des Standesamts hängen bleibt.
Regeln zur doppelten Staatsbürgerschaft, ehrlich erklärt
Spanien schränkt die doppelte Staatsbürgerschaft grundsätzlich ein, aber eine breite Reihe bilateraler Verträge schafft eine Ausnahme für die meisten Antragsteller, die diesen Weg tatsächlich nutzen. Staatsangehörige ibero-amerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas und Portugals können Spanier werden und ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten, da Spanien mit diesen Ländern Verträge über doppelte Staatsbürgerschaft geschlossen hat oder gleichwertige verfassungsrechtliche Regelungen bestehen. Für den Großteil unserer Mandanten, die über die reduzierte 2-Jahres-Frist kommen, bedeutet das ein einfaches praktisches Ergebnis: zwei Pässe, inhaltlich kein Verzicht erforderlich.
Für Staatsangehörige von Ländern außerhalb dieser Liste, einschließlich des Vereinigten Königreichs, der USA, des Großteils der EU sowie des Großteils Asiens und Afrikas, verlangt das offizielle spanische Antragsformular, dass Sie formell auf Ihre frühere Staatsangehörigkeit verzichten, um Spanier zu werden. In der Praxis benachrichtigt Spanien Ihr Herkunftsland nicht und überwacht diesen Verzicht auch nicht aktiv, und viele Mandanten aus Ländern ohne Vertrag behalten am Ende beide Pässe, weil ihr Heimatland die Staatsangehörigkeit nicht automatisch aufgrund einer ausländischen Erklärung entzieht. Ob das für Sie konkret sicher, ratsam oder auch nur rechtlich konsistent ist, hängt vollständig vom Staatsangehörigkeitsrecht Ihres Heimatlandes ab, nicht von dem Spaniens.
Das ist kein Schlupfloch, auf das man sich blind verlassen sollte. Manche Länder behandeln eine formelle Verzichtserklärung als wirksam, unabhängig von der Durchsetzung, und der unbeabsichtigte Verlust Ihrer ursprünglichen Staatsangehörigkeit kann ernste Probleme bei Erbschaft, Besteuerung oder dem Recht, anderswo zu leben und zu arbeiten, verursachen. Nicht-EU-Antragsteller außerhalb der Vertragsliste sollten sich vor der Einreichung, nicht danach, gezielt zu den Regeln ihres eigenen Landes beraten lassen.
Wir weisen jeden nicht-ibero-amerikanischen Mandanten zu Beginn des Verfahrens auf dieses Thema hin, nicht versteckt in den Unterlagen am Ende, damit Sie eine informierte Entscheidung mit offenen Augen treffen können, statt die Konsequenz erst nach dem bereits geleisteten Eid zu entdecken.
Häufige Ablehnungs- und Verzögerungsgründe
Die meisten Staatsbürgerschaftsakten, die ins Stocken geraten oder abgelehnt werden, lassen sich auf eine kleine Zahl wiederkehrender Probleme zurückführen:
- Lücken oder Widersprüche in der Aufenthaltshistorie, einschließlich Zeiträumen, in denen ein Titel abgelaufen war oder verspätet verlängert wurde
- Ein abgelaufenes, nicht apostilliertes oder unsachgemäß übersetztes Führungszeugnis oder Personenstandsdokument, das mit der Akte eingereicht wurde
- Ein fehlendes, nicht bestandenes oder zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht ausgestelltes CCSE- oder DELE-Ergebnis
- Unbezahlte oder nicht erklärte Schulden gegenüber spanischen Behörden, die das Ministerium als Teil der guten Bürgerführung prüft
- Jedes anhängige Strafverfahren oder ungelöste Rechtsproblem, das Zweifel an der Anforderung der „buena conducta cívica” aufkommen lässt
- Das Verpassen des 180-Tage-Fensters, um Eid und Eintragung nach der Genehmigung abzuschließen, was die Gewährung selbst gefährden kann
Die meisten davon lassen sich vor der Einreichung beheben, nicht erst nach einer Ablehnung, weshalb die Phase der Anspruchsprüfung und des Aktenaufbaus genauso wichtig ist wie die Einreichung selbst. Kommt es doch zu einer Ablehnung, gelten dieselben Widerspruchswege wie im gesamten spanischen Ausländerrecht: ein recurso de reposición innerhalb eines Monats, oder eine Klage vor Gericht (contencioso-administrativo) innerhalb von zwei Monaten. Wie dieser Ablauf funktioniert, sehen Sie auf unserer Seite Visum abgelehnt? Widerspruch.
Der Bezug zu Malaga
Der Staatsbürgerschaftsantrag selbst wird zentral über das Online-Portal des Justizministeriums eingereicht, nicht bei einer lokalen Stelle, sodass Ihr Wohnort in Spanien die inhaltlichen Regeln nicht verändert. Wo Malaga ins Spiel kommt, ist alles rund um die Akte: Ihre empadronamiento- und Sozialversicherungshistorie, die den ununterbrochenen Aufenthalt belegt, Ihre CCSE- und DELE-Prüfungstermine, die Koordination von Apostille und vereidigter Übersetzung, und nach der Genehmigung die jura beim Notar selbst.

Unser Büro in Malaga hält Ihre Aufenthalts- und Personenstandsdokumente von dem Tag an organisiert, an dem Sie anfangen, Jahre zu zählen, nicht erst, wenn Sie schließlich zur Einreichung berechtigt sind, sodass die Akte bereits fast fertig ist, sobald Sie die 10-, 2- oder 1-Jahres-Grenze überschreiten. Wir buchen Ihre CCSE- und DELE-Termine mit ausreichend Vorlauf, um Ihr Einreichungsfenster zu treffen, und sobald Ihre Staatsbürgerschaft gewährt ist, buchen und begleiten wir Ihre jura beim Notar hier, statt Sie allein durch eine Standesamt-Warteschlange navigieren zu lassen.
Wenn Sie noch auf Ihre Berechtigung hinarbeiten, statt heute einreichbereit zu sein, behandeln unsere Seiten Daueraufenthalt und Aufenthaltsverlängerung, wie Sie Ihre Titel-Historie in den Jahren vor der Berechtigung sauber halten, und unsere Seite Einwanderungsanwältin Malaga behandelt das Büro und unsere tägliche Arbeitsweise.
Honorare für Staatsbürgerschaft durch Aufenthalt, fest und veröffentlicht
Ein pauschales Honorar für den Antrag, plus ein optionales Add-on für den Eid beim Notar. Staatliche Gebühren, Prüfungsgebühren, Apostillen und vereidigte Übersetzungen werden separat, zum Selbstkostenpreis, direkt an die zuständige Behörde oder den Anbieter gezahlt.
| Leistung | Was enthalten ist | Festhonorar |
|---|---|---|
| Antrag auf Staatsbürgerschaft durch AufenthaltVon der Anspruchsprüfung bis zur Einreichung | Prüfung von Frist und Anspruch, Audit der Aufenthaltshistorie, CCSE- und DELE-Beratung, vollständiger Aktenaufbau, offizielle Einreichung über das Ministeriumsportal | 600 EUR |
| Jura de nacionalidad ante notarioOptional, nach Genehmigung | Buchung Ihres Notartermins, Vorbereitung des Akts, Begleitung vor Ort, Weiterleitung des unterschriebenen Eids zur Eintragung beim Standesamt | +150 EUR |
Amtliche Gebühren sind separat und moderat: Die tasa für die Staatsbürgerschaft beträgt rund 106 EUR, die CCSE-Prüfungsgebühr rund 85 EUR, und die DELE-Gebühr liegt je nach Niveau und Termin bei rund 85-160 EUR. Eine jura beim Standesamt ist kostenlos, kann aber lange Wartezeiten mit sich bringen; eine jura beim Notar kostet zusätzlich zu unserem Betreuungshonorar typischerweise rund 100 EUR an Notargebühren. Die vollständige Aufschlüsselung der Drittkosten erhalten Sie in Ihrem kostenlosen Gespräch, bevor irgendetwas gebucht wird. Alle Beträge sind Startpreise und variieren je nach den Umständen des Einzelfalls. Die Honorare verstehen sich zuzüglich 21% IVA. Amtliche Gebühren und Kosten Dritter (beglaubigte Übersetzungen, Notar, ärztliche Atteste, Versicherung) werden separat berechnet.
Drei Schritte, von Anfang bis Ende
Kostenlose Erstberatung
Wir bestätigen, welche Aufenthaltsfrist für Sie gilt, 10, 2 oder 1 Jahr, und prüfen, ob Ihre Historie und Ihr Prüfungsstatus auf Kurs sind.
Festpreisangebot + Dokumentenliste
Sie erhalten ein Festhonorar und eine auf Ihr genaues Profil zugeschnittene Checkliste, einschließlich ob Sie das DELE brauchen oder eine Befreiung geltend machen können.
Wir reichen ein und begleiten Sie bis zu Ihrem Eid
Wir reichen beim Ministerium ein, verfolgen die Akte, und begleiten nach der Genehmigung Ihre jura beim Notar, damit der letzte Schritt nicht in einer Standesamt-Warteschlange stecken bleibt.
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Fragen zur spanischen Staatsbürgerschaft, beantwortet
Wie viele Jahre Aufenthalt brauche ich vor dem Antrag auf die spanische Staatsbürgerschaft?
Die Regelanforderung sind 10 Jahre ununterbrochenen, rechtmäßigen Aufenthalts in Spanien. Sie sinkt auf 2 Jahre für Staatsangehörige ibero-amerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas, Portugals und für sephardische Juden. Für Ehepartner spanischer Staatsbürger und eine Handvoll weiterer Sonderfälle sinkt sie weiter auf 1 Jahr.
Kann ich die spanische Staatsbürgerschaft schneller bekommen, wenn ich einen Spanier heirate?
Ja. Ehepartner spanischer Staatsbürger kommen für die reduzierte 1-Jahres-Aufenthaltsanforderung infrage, vorausgesetzt die Ehe ist rechtmäßig in Spanien eingetragen und das Paar war weder rechtlich noch de facto getrennt. Sie müssen weiterhin die CCSE- und DELE-Prüfungen bestehen, sofern nicht befreit, und das vollständige Staatsbürgerschaftsdossier einreichen.
Was ist die CCSE-Prüfung, und muss ich sie ablegen?
Die CCSE, Conocimientos Constitucionales y Socioculturales de España, ist ein verpflichtender Multiple-Choice-Test zur spanischen Verfassung, Regierung, Geografie und Kultur. Fast jeder Antragsteller für Staatsbürgerschaft durch Aufenthalt muss sie bestehen, mit sehr begrenzten Ausnahmen für kleine Kinder und Menschen mit bescheinigten Behinderungen, die die Teilnahme verhindern.
Was ist die DELE-Prüfung, und wer ist davon befreit?
Das DELE A2 (oder ein anerkanntes Äquivalent) weist Ihr spanisches Sprachniveau nach. Staatsangehörige spanischsprachiger Länder, wie der meisten ibero-amerikanischen Länder, Äquatorialguineas und, aus historischen Gründen, der Philippinen, sind befreit, ebenso Antragsteller, die nachweisen können, dass sie auf Spanisch unterrichtet wurden. Alle anderen müssen sie in der Regel ablegen und bestehen.
Was ist die jura de nacionalidad ante notario, und wie unterscheidet sie sich vom Eid beim Standesamt?
Nachdem Ihre Staatsbürgerschaft genehmigt wurde, müssen Sie dem König formell Treue schwören oder versprechen und der Verfassung und den Gesetzen Gehorsam geloben, um das Verfahren abzuschließen. Das kann beim Standesamt geschehen, das oft lange Wartelisten hat, oder seit einer Reform von 2022 vor einem spanischen Notar, die jura ante notario. Der Weg über den Notar ist meist schneller zu buchen und abzuschließen, weshalb wir ihn für Mandanten als kostenpflichtiges Add-on betreuen.
Kann ich meine ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten, nachdem ich Spanier geworden bin?
Das hängt von Ihrem Herkunftsland ab. Spanien hat bilaterale Verträge, die doppelte Staatsbürgerschaft mit den meisten ibero-amerikanischen Ländern, Andorra, den Philippinen, Äquatorialguinea und Portugal erlauben, sodass Staatsangehörige dieser Länder beide Pässe behalten können. Staatsangehörige von Ländern ohne einen solchen Vertrag, einschließlich Großbritannien und der USA, müssen auf dem spanischen Antragsformular formal auf ihre frühere Staatsangehörigkeit verzichten, wobei Spanien dies in der Praxis gegenüber dem Herkunftsland nicht aktiv durchsetzt, und viele Menschen behalten beide. Nicht-EU-Antragsteller außerhalb der Vertragsliste sollten sich gezielt beraten lassen, bevor sie annehmen, beide behalten zu können.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag auf spanische Staatsbürgerschaft durch Aufenthalt?
Zu den Kerndokumenten gehören Ihre TIE- bzw. Aufenthaltshistorie, eine apostillierte und übersetzte Geburtsurkunde, Führungszeugnisse aus Spanien und jedem Land, in dem Sie als Erwachsener gelebt haben, Nachweis des ununterbrochenen Aufenthalts wie padrón- und Sozialversicherungshistorie, CCSE- und DELE-Zertifikate sofern nicht befreit, und das offizielle Antragsformular, eingereicht über das Online-Portal des Justizministeriums.
Wie lange dauert das Verfahren für Staatsbürgerschaft durch Aufenthalt?
Rechnen Sie mit 12 bis 24 Monaten von der Einreichung bis zur Entscheidung, und die aktuellen Zahlen des Justizministeriums für 2026 liegen für unkomplizierte Akten eher in der Mitte dieser Spanne. Nach der Genehmigung kommen für die jura und die Eintragung beim Standesamt je nach gewähltem Weg, Notar oder Standesamttermin, weitere Wochen bis Monate hinzu.
Was sind die häufigsten Gründe, warum ein Staatsbürgerschaftsantrag abgelehnt oder verzögert wird?
Lücken oder Widersprüche in Ihrer Aufenthaltshistorie, ein abgelaufenes oder unsachgemäß apostilliertes Führungszeugnis, ein nicht bestandenes oder fehlendes CCSE- oder DELE-Ergebnis, unbezahlte oder nicht erklärte Schulden gegenüber spanischen Behörden, sowie jedes Vorstrafenregister oder ungelöste Rechtsproblem, das Zweifel an der guten Bürgerführung aufkommen lässt.
Welche Länder erhalten die reduzierte 2-Jahres-Aufenthaltsanforderung?
Staatsangehörige ibero-amerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas, Portugals sowie sephardische Juden kommen mit 2 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts statt der regulären 10 Jahre infrage. Dies ist einer der breitesten Sonderwege im spanischen Staatsangehörigkeitsrecht und spiegelt historische und sprachliche Bindungen wider, nicht irgendeinen Einkommens- oder Investitionstest.
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Muss ich beim spanischen Staatsbürgerschaftsantrag auf meine aktuelle Staatsangehörigkeit verzichten?
Das offizielle Formular verlangt einen Verzicht auf Ihre frühere Staatsangehörigkeit, sofern Sie nicht aus einem Land kommen, das durch einen Vertrag über doppelte Staatsbürgerschaft mit Spanien abgedeckt ist. Für Länder ohne Vertrag wie Großbritannien, die USA und die meisten anderen ist dies eine formale Erklärung und keine Sache, die Spanien anschließend aktiv mit Ihrem Heimatland überprüft, aber die rechtlichen und praktischen Konsequenzen variieren genug, dass wir diesen Punkt bei nicht-ibero-amerikanischen Mandanten vor der Einreichung immer prüfen.
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