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EU-Bürgerregistrierung Spanien 2026: Die grüne Bescheinigung

Wenn Sie Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz sind und länger als 90 Tage in Spanien leben wollen, brauchen Sie diese Bescheinigung, keine TIE-Karte. Was sie ist, wer sich registrieren muss, welche Unterlagen nötig sind, die Einkommensregeln für Nicht-Erwerbstätige, und die besondere Verwirrung, in die Inhaber des britischen Austrittsabkommens geraten.

Kostenlose Erstberatung Preise ansehen
  • Abogada colegiada
  • Seit 2009
  • Englisch + Spanisch
  • Büro in Malaga
Zahlen geprüft: Juli 2026

Registrierung, keine Visumsbeantragung

Als EU-Bürger haben Sie das Recht, in Spanien zu leben, bereits. Wir übernehmen die Anmeldung, den Termin und die Einreichung für die grüne Bescheinigung, sodass daraus ein sauberer Schritt wird statt Rätselraten darüber, welches Dokument Sie eigentlich brauchen.

Kostenlose Erstberatung
Malaga, Spanien
Kurz beantwortet

Bürger der EU, des EWR und der Schweiz, die länger als 90 Tage in Spanien leben wollen, müssen sich im Registro Central de Extranjeros registrieren und erhalten das certificado de registro de ciudadano de la UE, ein grünes A4-Blatt, oft noch grüne NIE genannt, keine TIE-Karte. Die Registrierung erfordert einen Nachweis über Arbeit, Selbstständigkeit, Studium, oder, für Nicht-Erwerbstätige, ausreichende Mittel plus Krankenversicherung. Sie läuft nie ab. Unser Honorar für die vollständige Registrierungsunterstützung beginnt bei 150 EUR, die staatliche tasa (Gebühr) kommt separat hinzu.

Raquel CobosAbogada colegiada
15+ JahreMarke VAMOS, seit 2009
Transparente HonorareFestpreis, keine Überraschungen
Antwort in 24hWir antworten noch am selben Werktag
Was die Bescheinigung ist Wer sich registrieren muss Unterlagen Einkommensregeln für Nicht-Erwerbstätige Grünes Papier vs. TIE UK / Brexit-Hinweis Preise FAQs

Was die grüne Bescheinigung wirklich ist

Das certificado de registro de ciudadano de la Union, meist kurz grüne Bescheinigung genannt oder von langjährigen Expats noch „grüne NIE” genannt, ist das Dokument, das belegt, dass ein Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz formell als Resident in Spanien registriert ist. Es ist ein kleines grünes A4-Blatt, keine Plastikkarte, und trägt Ihren Namen, Ihre Staatsangehörigkeit, Ihre Adresse und Ihre NIE-Nummer.

Diese Bescheinigung gibt es, weil EU-Bürger ein Vertragsrecht ausüben, überall in der Union zu leben und zu arbeiten; Spanien „gewährt” Ihnen die Residencia nicht so, wie es einem Nicht-EU-Bürger ein Visum gewährt, es registriert ein Recht, das Sie bereits besitzen. Dieser Unterschied prägt fast alles Weitere: das Verfahren, die Unterlagen und die Unterscheidung zwischen Karte und Papier folgen alle daraus.

Anders als ein Reisepass oder eine TIE-Karte hat die grüne Bescheinigung kein Ablaufdatum. Sie erneuern sie nicht nach einem Zeitplan; einen Ersatz beantragen Sie nur, wenn sie verloren geht, beschädigt wird oder sich Ihre registrierten Angaben ändern, etwa bei einem Adresswechsel.

Behördengebäude in Malaga, in dem Termine zur EU-Bürgerregistrierung stattfinden
Registrierungstermine werden über dasselbe Extranjeria-System gebucht, das auch für NIE- und TIE-Anträge in Malaga verwendet wird.

Wer sich registrieren muss, und bis wann

Die 90-Tage-Grenze ist die Regel, die Sie sich merken sollten. Besuchen Sie Spanien als Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz weniger als 90 Tage, brauchen Sie sich überhaupt nicht zu registrieren; Sie üben lediglich die übliche Freizügigkeit als Besucher aus. Sobald Sie tatsächlich darüber hinaus in Spanien leben wollen, wird die Registrierung Pflicht, egal ob Sie arbeiten, im Ruhestand sind, studieren oder einfach mit Ersparnissen umziehen.

Das gilt, egal ob Sie wegen eines Jobs umziehen, als autonomo (Selbstständiger) ein Unternehmen gründen, sich an der Universität immatrikulieren oder an der Costa del Sol Ihren Ruhestand verbringen. Es gilt nicht für kurzzeitige Immobilieneigentümer, die ein paar Wochen im Jahr in Spanien verbringen und anderswo gemeldet bleiben; die Pflicht ist an den tatsächlichen Wohnsitz geknüpft, nicht an Immobilienbesitz oder gelegentliche Besuche.

Es gibt kein automatisiertes Sanktionssystem, das die 90-Tage-Frist so verfolgt wie ein Passstempel bei einem Nicht-EU-Besucher. In der Praxis führt eine verzögerte Registrierung aber fast sofort zu Reibung: empadronamiento beim Rathaus, die Eröffnung bestimmter Bankkonten und die Anmeldung beim öffentlichen Gesundheitssystem verlangen üblicherweise die grüne Bescheinigung oder die daran geknüpfte NIE-Nummer.

Unterlagen, die Sie brauchen

  • Gültiger Reisepass oder nationaler Personalausweis
  • Ausgefülltes Antragsformular EX-18
  • Nachweis des Aufenthaltsgrunds: Arbeitsvertrag, autonomo-Anmeldung, Immatrikulationsbescheinigung, oder Nachweis ausreichender Mittel für Nicht-Erwerbstätige
  • Private oder öffentliche Krankenversicherung, gültig in Spanien, falls Sie nicht über Beschäftigung oder die spanische Sozialversicherung abgesichert sind
  • Adressnachweis, in der Regel eine empadronamiento-Bescheinigung oder ein Mietvertrag
  • Zahlung der geringen staatlichen tasa

Nicht-EU-Familienangehörige eines EU-Bürgers beantragen diese Bescheinigung nicht selbst. Sie beantragen separat die EU-Familienkarte (tarjeta de familiar de comunitario), die einem verwandten, aber eigenständigen Verfahren folgt. Die vollständige Aufschlüsselung dieses Wegs und wie Familienfälle strukturiert sind, finden Sie auf unserer Seite Familienzusammenführung Spanien.

Einkommens- und Versicherungsregeln für Nicht-Erwerbstätige

Wenn Sie sich als EU-Bürger registrieren, der weder angestellt noch selbstständig noch Student ist, verschiebt sich die Anforderung vom Nachweis einer Tätigkeit zum Nachweis ausreichender Mittel: Sie müssen zeigen, dass Sie dem spanischen Sozialsystem nicht unangemessen zur Last fallen, plus eine gültige Krankenversicherung für Ihren Aufenthalt.

Anders als beim nicht-lukrativen Visum für Nicht-EU-Bürger gibt es für diesen EU-Registrierungsweg keine einzige, landesweit einheitlich veröffentlichte Einkommenssumme. Sachbearbeiter orientieren sich meist am IPREM-Einkommensindikator, aber der genau angewandte Maßstab kann von Provinz zu Provinz und sogar von Amt zu Amt innerhalb einer Provinz variieren. Das ist einer der Punkte, an denen Mandanten häufig widersprüchliche informelle Ratschläge erhalten, da eine Summe, die in einer Region genügt hat, anderswo kein gleiches Ergebnis garantiert. Wir bestätigen den aktuellen praktischen Standard in Malaga vor Ihrer Einreichung, statt uns auf eine einzige generische Zahl zu verlassen.

Die Verwechslung: grünes Papier vs. TIE-Karte

Das ist die häufigste Verwechslung, die wir von EU-Bürgern hören, die sich in Spanien niederlassen. Die TIE, Tarjeta de Identidad de Extranjero, ist eine Foto-ID-Karte aus Plastik, ausgestellt an Nicht-EU-Bürger mit einer Aufenthaltsgenehmigung; sie läuft ab und erfordert Fingerabdrücke. Bürger der EU, des EWR und der Schweiz, die sich unter der Gemeinschaftsregelung registrieren, erhalten überhaupt keine TIE. Sie erhalten stattdessen die grüne Bescheinigung, ein Papierdokument ohne Foto und ohne Ablaufdatum.

 Grüne Bescheinigung (EU-Bürger)TIE-Karte (Nicht-EU)
FormatGrünes A4-PapierFoto-ID-Karte aus Plastik
Läuft ab?NieJa, je nach Genehmigungsdauer
Wer erhält sieBürger der EU, des EWR, der SchweizNicht-EU-Residenten (oder britische Staatsangehörige mit Austrittsabkommen)
Fingerabdrücke?NeinJa, persönlich

Beide Verfahren teilen eine NIE-Nummer zu, weshalb genau das zu Verwechslungen führt. Wie NIE, grüne Bescheinigung und TIE-Karte zusammenhängen, sehen Sie ausführlicher in unserem NIE-Nummer-Ratgeber und TIE-Karte-Ratgeber.

Mandant unterschreibt Unterlagen zur EU-Bürgerregistrierung mit einer Anwältin
Gleich beim ersten Mal das richtige Dokument zu beantragen erspart einen zweiten Weg zum Extranjeria-Amt.

Hinweis für britische Staatsangehörige aus der Brexit-Zeit

Das ist eine echte Ausnahme, die klar benannt werden sollte. Britische Staatsangehörige, die schon vor Ende der Brexit-Übergangsfrist, dem 31. Dezember 2020, in Spanien lebten, sind durch das Austrittsabkommen zwischen Großbritannien und der EU geschützt. Obwohl ihre Rechte eher denen eines EU-Bürgers als denen eines typischen Drittstaatsangehörigen entsprechen, besitzen sie eine TIE-Karte, keine grüne Bescheinigung, ausdrücklich mit Bezug auf das Austrittsabkommen gekennzeichnet.

Britische Staatsangehörige, die jetzt, nach diesem Stichtag, nach Spanien einreisen, sind Drittstaatsangehörige nach gewöhnlichem spanischem Ausländerrecht. Sie nutzen dieses EU-Bürger-Registrierungsverfahren überhaupt nicht; sie brauchen ein Visum (nicht-lukrativ, Digital-Nomaden-Visum, Arbeit oder einen anderen Weg) und danach eine reguläre TIE-Karte, genau wie Antragsteller aus den USA, Kanada oder Australien. Diesen Weg finden Sie in unseren Ratgebern Nicht-lukratives Visum Spanien und TIE-Karte Spanien, und melden Sie sich, falls Sie unsicher sind, welche Kategorie auf Ihr konkretes Einreisedatum und Ihre Situation zutrifft.

Preise

Honorare für die EU-Bürgerregistrierung, festgelegt und veröffentlicht

Ein Festhonorar für den gesamten Registrierungsprozess. Staatliche tasas werden separat, zum Selbstkostenpreis, gezahlt.

ServiceWas enthalten istFestpreis
EU-Bürgerregistrierung (grüne Bescheinigung)EX-18-Einreichung, Termin, Einkommens-/Versicherungsakte Terminbuchung, Dokumentenvorbereitung, EX-18-Einreichung, Nachverfolgung bis zur Ausstellung Ab €150
EU-Familienkarte, für Nicht-EU-FamilienangehörigeNachweis der Beziehung und der Mittel, Einreichung Vollständiger Antrag und Einreichung für Ehepartner, Partner oder Angehörige aus Nicht-EU-Ländern Ab €400
Empadronamiento-ZusatzleistungAdressanmeldung beim Rathaus Buchung und Einreichung, oft als Nachweis erforderlich €80

Die staatliche tasa, üblicherweise unter 15 EUR, zahlen Sie direkt selbst, sie ist nicht in unserem Honorar enthalten. Die vollständige Kostenaufstellung bestätigen wir in Ihrem kostenlosen Gespräch, bevor irgendetwas gebucht wird. Alle Beträge sind Startpreise und variieren je nach den Umständen des Einzelfalls. Honorare verstehen sich zuzüglich 21% MwSt. Staatliche Gebühren und Kosten Dritter (beglaubigte Übersetzungen, Notar, ärztliche Atteste, Versicherung) werden separat abgerechnet.

So funktioniert es

Drei Schritte, von Anfang bis Ende

Kostenlose Erstberatung

Wir klären Ihre Registrierungskategorie, Arbeit, Selbstständigkeit, Studium oder Mittel als Nicht-Erwerbstätiger, und die genauen Unterlagen, die Sie brauchen.

Wir buchen und bereiten Ihre Akte vor

Terminbuchung, EX-18-Vorbereitung und Bestätigung des lokalen Einkommens-/Versicherungsstandards vor Ihrem Termin.

Einreichung bis zur Ausstellung

Sie nehmen Ihren Termin wahr, wir verfolgen die Akte, und Sie erhalten Ihre grüne Bescheinigung, ohne Ablauf, ohne nötige Erneuerung.

Vertrauen von denen, denen wir dienen

Echte Google-Bewertungen der VAMOS Academy Malaga, der Schule und Rechtsberatung in der Calle Reding 6. 4.9 ★ · 510 bei Google

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Büro in Malaga, direkt neben der Extranjeria-SchlangeBarcelona oder Madrid, aus der FerneLokal, aber auf Immobilien fokussiert
FAQs

Fragen zur EU-Bürgerregistrierung, beantwortet

Was ist die grüne Bescheinigung (certificado de registro de ciudadano de la UE)?

Es ist die Registrierungsbescheinigung, ein kleines grünes A4-Blatt, manchmal noch grünes NIE-Papier genannt, das belegt, dass ein Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz als Resident in Spanien registriert ist. Anders als ein Reisepass läuft sie nie ab, auch wenn ein Ersatz beantragt werden kann, falls sie verloren geht oder sich Ihre Angaben ändern.

Wer muss sich in Spanien als EU-Bürger registrieren?

Jeder Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz, der länger als 90 Tage in Spanien leben will, muss sich im Registro Central de Extranjeros registrieren. Kurzaufenthalte unter 90 Tagen erfordern keine Registrierung; diese Pflicht gilt gezielt für Menschen, die tatsächlich ihren Wohnsitz begründen.

Was ist der Unterschied zwischen der grünen Bescheinigung und der TIE?

Die grüne Bescheinigung ist für Bürger der EU, des EWR und der Schweiz: ein Papierdokument, keine Karte, und sie läuft nie ab. Die TIE ist eine physische Foto-ID-Karte, nur an Nicht-EU-Bürger mit einer Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt, und sie läuft ab. EU-Bürger, die sich unter der Gemeinschaftsregelung registrieren, erhalten überhaupt keine TIE-Karte, was häufig zu Verwechslungen führt, da beide Verfahren eine NIE-Nummer zuteilen.

Welche Unterlagen brauche ich für die EU-Bürgerregistrierung?

Reisepass oder nationaler Ausweis, das Antragsformular EX-18, Nachweis des Aufenthaltsgrunds (Arbeitsvertrag, Anmeldung als Selbstständiger, Immatrikulation als Student, oder ausreichende Mittel plus Krankenversicherung für Nicht-Erwerbstätige), und Zahlung der staatlichen tasa. Familienangehörige, die selbst keine EU-Bürger sind, beantragen eine separate EU-Familienkarte statt dieser Bescheinigung.

Wie viel kostet die EU-Bürgerregistrierung?

Die staatliche tasa ist eine kleine feste Gebühr, üblicherweise unter 15 EUR, vor Ihrem Termin bezahlt. Unser Honorar für die vollständige Registrierung, Terminbuchung, Dokumentenvorbereitung und Einreichung, beträgt ab 150 EUR.

Welches Einkommen brauchen nicht arbeitende EU-Bürger für die Registrierung?

Wenn Sie nicht angestellt, selbstständig oder Student sind, müssen Sie ausreichende Mittel nachweisen, um dem spanischen Sozialsystem nicht zur Last zu fallen, üblicherweise am IPREM-Einkommensindikator gemessen, plus private oder öffentliche Krankenversicherung für Spanien. Es gibt keine einzige landesweit einheitlich veröffentlichte Mindestsumme, der Ermessensspielraum der Sachbearbeiter variiert je nach Provinz, weshalb wir den lokalen Malaga-Standard vor Ihrem Antrag bestätigen.

Nutzen britische Staatsangehörige dieses Verfahren nach dem Brexit noch?

Nein, nicht Neuankömmlinge. Britische Staatsangehörige, die vor Ende der Brexit-Übergangsfrist (31. Dezember 2020) nach Spanien gezogen sind, sind durch das Austrittsabkommen geschützt und besitzen eine TIE-Karte, keine grüne Bescheinigung, auch wenn das zugrunde liegende Recht sich von einer regulären Nicht-EU-Genehmigung unterscheidet. Britische Staatsangehörige, die jetzt nach Spanien einreisen, registrieren sich über das gewöhnliche Nicht-EU-Visums- und TIE-System, nicht über dieses EU-Bürger-Verfahren.

Kann mein nicht-EU-Ehepartner oder Familienangehöriger über meine EU-Registrierung Residencia erhalten?

Ja, aber über ein verwandtes, separates Verfahren namens EU-Familienkarte (tarjeta de familiar de comunitario), nicht über diese Bescheinigung selbst. Seit einer Regeländerung im Mai 2025 fallen Familienangehörige spanischer Staatsbürger unter eine eigene Regelung, getrennt von Familienangehörigen anderer EU-Bürger, ein häufiger Verwechslungspunkt, der von Fall zu Fall zu prüfen ist.

Läuft die grüne Bescheinigung ab oder muss sie erneuert werden?

Nein. Anders als die TIE-Karte hat die grüne Bescheinigung kein Ablaufdatum und muss nicht regelmäßig erneuert werden. Sie bräuchten nur einen Ersatz, wenn das physische Dokument verloren geht, beschädigt wird, oder sich Ihre persönlichen Angaben (etwa die hinterlegte Adresse) ändern.

Darf ich in Spanien arbeiten, sobald ich die grüne Bescheinigung habe?

Ja. Bürger der EU, des EWR und der Schweiz haben das Recht, in Spanien ohne separate Arbeitserlaubnis zu arbeiten; die grüne Bescheinigung formalisiert lediglich Ihren registrierten Aufenthalt, sie ist nicht das, was Sie zum Arbeiten berechtigt, das gewähren bereits die EU-Vertragsrechte.

Was passiert, wenn ich mich nicht nach 90 Tagen registriere?

Das Versäumnis der Registrierung löst in der Regel keine automatisierte Sanktion aus, wie es ein Visums-Overstay tun könnte, aber es lässt Sie ohne das Dokument, das viele spanische Institutionen, Banken, Rathäuser, Gesundheitsdienstleister, als Nachweis von Adresse und Aufenthaltsstatus verlangen. Besonders die Padron-Anmeldung fragt häufig danach, sodass eine verzögerte Registrierung bei jedem folgenden Schritt des Einlebens zu Reibung führt.

Ist empadronamiento dasselbe wie die EU-Bürgerregistrierung?

Nein, es sind getrennte Verfahren. Empadronamiento registriert Ihre Adresse bei Ihrem Rathaus für kommunale und statistische Zwecke; die EU-Bürgerregistrierung ist ein nationales Einwanderungsverfahren, das Ihren Aufenthaltsstatus nach den EU-Freizügigkeitsregeln feststellt. Die meisten EU-Bürger brauchen beides, und empadronamiento wird oft als Nachweis für die Registrierungsbescheinigung verlangt.

Können Sie helfen, wenn ich als EU-Bürger bereits ohne Registrierung in Malaga lebe?

Ja. Es gibt kein Sanktionsverfahren vergleichbar mit einem Visums-Overstay, und wir helfen regelmäßig EU-Bürgern, die seit Monaten oder Jahren in Spanien leben, ihre Registrierung nachträglich zu formalisieren, in der Regel mit demselben Dokumentensatz wie ein Neuantragsteller.

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